Bei Anwendern von Desinfektionsmitteln herrscht oft Unklarheit darüber ob RKI- oder VAH-gelistet Präperate einzusetzen sind.
Hierzu muss unterschieden werden, ob es sich bei der Desinfektionsmaßnahme um eine routinemäßige Desinfektion oder um eine behördlich angeordnete Entseuchung handelt.
Nur bei einer behördlich angeordneten Entseuchung ist der Einsatz von RKI- gelisteten Präperaten erforderlich. Bei der üblichen alltäglichen Routinedesinfektion empfiehlt die RKI-Kommission zur Krankenhaushygiene die Anwendung von VAH gelisteten Präperaten.
Im Regelfall ist daher der Einsatz von VAH-zertifizierten Präperaten ausreichend. (Robert-Koch-Institut)